E-Mail-Werbung und Einwilligung
Wann E-Mail-Werbung erlaubt ist: Einwilligung, Double-Opt-in, Bestandskundenausnahme und aktuelle Urteile.
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Alle Beiträge zum Thema 4 Ergebnisse
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Kopplungsverbot
Das Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO besagt: Eine Leistung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass jemand in eine Datenverarbeitung einwilligt, die für diese Leistung gar nicht nötig ist. Sonst ist die Ein...
Redaktion -
Bestandskundenausnahme
Die Bestandskundenausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG erlaubt E-Mail-Werbung an eigene Kunden ohne vorherige Einwilligung, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind.
Redaktion -
Opt-out
Opt-out heißt: Werbung wird geschickt, bis die Person widerspricht. Für E-Mail-Werbung an Verbraucher ist das in Deutschland nur in der engen Bestandskundenausnahme zulässig.
Redaktion -
Einwilligung
Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung einer Person, dass sie mit einer bestimmten Verarbeitung ihrer Daten oder mit einer bestimmten Werbung einverstanden ist.
Redaktion