Bestandskundenausnahme
Die Bestandskundenausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG erlaubt E-Mail-Werbung an eigene Kunden ohne vorherige Einwilligung, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind.
Die vier Bedingungen
- Das Unternehmen hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten.
- Es wirbt nur für eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
- Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
- Der Kunde wird bei der Erhebung und bei jeder Verwendung klar darauf hingewiesen, dass er jederzeit widersprechen kann, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Typische Fehler
Werbung für fremde oder nicht ähnliche Produkte, ein fehlender Widerspruchshinweis schon bei der Bestellung, und Adressen, die nicht aus einem Kauf stammen, etwa aus einem Gewinnspiel.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.