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Mittwoch, 4. November 2026 Ein Angebot der Traffego GmbH
Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Einwilligung

Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung einer Person, dass sie mit einer bestimmten Verarbeitung ihrer Daten oder mit einer bestimmten Werbung einverstanden ist.

Was eine wirksame Einwilligung braucht

  • Freiwillig: keine Kopplung an Leistungen, die die Einwilligung nicht brauchen.
  • Für den konkreten Fall: Kanal, Absender und Inhalt der Werbung sind benannt.
  • Informiert: Die Person weiß, worin sie einwilligt und dass sie widerrufen kann.
  • Aktiv erklärt: Ein vorangekreuztes Kästchen reicht nicht.

Nachweis

Das Unternehmen, das sich auf die Einwilligung stützt, muss sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Für Werbeanrufe schreibt § 7a UWG zusätzlich vor, die Einwilligung zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.

Widerruf

Eine Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.