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Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Opt-out

Opt-out heißt: Werbung wird geschickt, bis die Person widerspricht. Für E-Mail-Werbung an Verbraucher ist das in Deutschland nur in der engen Bestandskundenausnahme zulässig.

Opt-in und Opt-out

Beim Opt-in willigt die Person vorher ein, beim Opt-out muss sie aktiv widersprechen. Für E-Mail und Telefon gegenüber Verbrauchern verlangt das Gesetz grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung.

Wo Opt-out vorkommt

Bei Briefwerbung, die ohne Einwilligung zulässig ist, solange kein Widerspruch vorliegt, und bei der Bestandskundenausnahme für E-Mail nach § 7 Abs. 3 UWG.

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.