Opt-out
Opt-out heißt: Werbung wird geschickt, bis die Person widerspricht. Für E-Mail-Werbung an Verbraucher ist das in Deutschland nur in der engen Bestandskundenausnahme zulässig.
Opt-in und Opt-out
Beim Opt-in willigt die Person vorher ein, beim Opt-out muss sie aktiv widersprechen. Für E-Mail und Telefon gegenüber Verbrauchern verlangt das Gesetz grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung.
Wo Opt-out vorkommt
Bei Briefwerbung, die ohne Einwilligung zulässig ist, solange kein Widerspruch vorliegt, und bei der Bestandskundenausnahme für E-Mail nach § 7 Abs. 3 UWG.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.