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Mittwoch, 4. November 2026 Ein Angebot der Traffego GmbH
Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Co-Sponsoring

Beim Co-Sponsoring teilen sich mehrere Unternehmen ein Gewinnspiel oder eine Aktion. Teilnehmer willigen mit einer Erklärung in Werbung aller beteiligten Sponsoren ein.

Wie es funktioniert

Der Veranstalter listet die Sponsoren in der Einwilligungserklärung auf. Jeder Teilnehmer, der einwilligt, darf von allen genannten Unternehmen angesprochen werden. Die Kosten je Adresse sinken, weil sich mehrere Sponsoren die Kampagne teilen.

Das rechtliche Risiko

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Person weiß, wer sie anschreiben darf. Je länger die Sponsorenliste, desto schwerer ist das zu belegen. In der Fachliteratur gilt eine Zahl von etwa acht Unternehmen als kritische Grenze.

Abgrenzung

Beim exklusiven Lead entsteht die Einwilligung in einer Kampagne für genau eine Marke und gilt nur für sie.

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.