Robinsonliste
Robinsonlisten sind Sperrlisten, in die sich Verbraucher eintragen können, wenn sie keine unaufgeforderte Werbung erhalten möchten.
Wie sie genutzt werden
Seriöse Werbetreibende gleichen Adressen vor einem Versand mit Sperrlisten ab und mit den eigenen Listen von Personen, die widersprochen haben. Der Abgleich mit der eigenen Widerspruchsliste ist dabei Pflicht, denn ein Widerspruch ist zu beachten.
Grenzen
Ein Abgleich ersetzt keine Einwilligung: Für E-Mail- und Telefonwerbung an Verbraucher bleibt die vorherige Einwilligung nötig, auch wenn die Person auf keiner Liste steht.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.