Auftragsverarbeitung
Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Unternehmens verarbeitet, etwa ein Versanddienstleister für Newsletter.
Vertrag nach Art. 28 DSGVO
Für jede Auftragsverarbeitung braucht es einen Vertrag, der Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Weisungsbindung und Schutzmaßnahmen regelt.
Abgrenzung
Wer Daten für eigene Zwecke erhebt und weitergibt, ist eigener Verantwortlicher und kein Auftragsverarbeiter. Das gilt etwa für einen Leadanbieter, der Kontakte mit Einwilligung an einen Kunden übergibt. Der Kunde ist dann für die weitere Verarbeitung selbst verantwortlich.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.