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Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Double Opt-in

Double Opt-in ist ein Anmeldeverfahren in zwei Schritten: Die Person trägt ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigt die Anmeldung anschließend über einen Link in einer Bestätigungsmail. Erst mit dem Klick gilt die Adresse als bestätigt.

Warum das Verfahren Standard ist

Kein Gesetz schreibt den Double Opt-in ausdrücklich vor. Für E-Mail-Werbung braucht es aber eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, und das werbende Unternehmen muss sie nachweisen. Der Klick auf den Bestätigungslink belegt, dass die Anmeldung vom Inhaber des Postfachs kommt.

Ablauf

  1. Eintrag. Die Person gibt ihre Adresse ein und setzt selbst das Häkchen beim Einwilligungstext.
  2. Bestätigungsmail. Das System sendet eine Mail mit individuellem Link, ohne Werbeinhalt.
  3. Bestätigung. Der Klick wird mit Zeitpunkt und IP-Adresse protokolliert.
  4. Dokumentation. Einwilligungstext, Formularversion und beide Zeitpunkte bleiben dem Datensatz zugeordnet.

Grenzen

Der Double Opt-in belegt die Einwilligung nur für den Kanal, für den sie erteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass eine so bestätigte E-Mail-Adresse keine Einwilligung in Telefonwerbung belegt (I ZR 164/09).

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.