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Mittwoch, 4. November 2026 Ein Angebot der Traffego GmbH
Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Cold Call

Ein Cold Call ist ein Werbeanruf bei einer Person, zu der noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Bei Verbrauchern ist er ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig.

Rechtslage

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist ein Werbeanruf bei einem Verbraucher nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Bei Unternehmen genügt eine mutmaßliche Einwilligung.

Folgen

Unerlaubte Werbeanrufe bei Verbrauchern sind eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur kann Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen. Die Einwilligung muss nach § 7a UWG dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden.

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.