Cold Call
Ein Cold Call ist ein Werbeanruf bei einer Person, zu der noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Bei Verbrauchern ist er ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig.
Rechtslage
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist ein Werbeanruf bei einem Verbraucher nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Bei Unternehmen genügt eine mutmaßliche Einwilligung.
Folgen
Unerlaubte Werbeanrufe bei Verbrauchern sind eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur kann Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen. Die Einwilligung muss nach § 7a UWG dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.