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Mittwoch, 4. November 2026 Ein Angebot der Traffego GmbH
Glossar Aktualisiert 04.11.2026

Web-Push

Web-Push sind Benachrichtigungen, die eine Website über den Browser an Nutzer sendet, die dem Empfang zuvor im Browser zugestimmt haben, auch wenn die Seite gerade nicht geöffnet ist.

Einwilligung

Der Browser fragt selbst nach der Erlaubnis. Für werbliche Inhalte sollte die Einwilligung zusätzlich so eingeholt werden, dass klar ist, welche Inhalte kommen. Der Speicherzugriff für die Anmeldung fällt unter § 25 TDDDG.

Praxis

Nur nach einer Handlung des Nutzers fragen, nicht beim ersten Seitenaufruf. Häufigkeit und Inhalte begrenzen, denn eine Abmeldung im Browser ist dauerhaft.

Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.