Web-Push
Web-Push sind Benachrichtigungen, die eine Website über den Browser an Nutzer sendet, die dem Empfang zuvor im Browser zugestimmt haben, auch wenn die Seite gerade nicht geöffnet ist.
Einwilligung
Der Browser fragt selbst nach der Erlaubnis. Für werbliche Inhalte sollte die Einwilligung zusätzlich so eingeholt werden, dass klar ist, welche Inhalte kommen. Der Speicherzugriff für die Anmeldung fällt unter § 25 TDDDG.
Praxis
Nur nach einer Handlung des Nutzers fragen, nicht beim ersten Seitenaufruf. Häufigkeit und Inhalte begrenzen, denn eine Abmeldung im Browser ist dauerhaft.
Hinweis. Glossareinträge sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Redaktion Dialogradar.